Begleiten


Haben Sie sich entschlossen das Ihnen nach der HOAI zustehende Honorar einzufordern? Dann begleite ich Sie mit fachlicher Unterstützung, zu Gesprächen mit dem Auftraggeber aber auch vor Gericht, auf der Grundlage eines zuvor von mir gefertigten Gutachtens Gutachten

auf Wunsch auf reiner Erfolgsbasis

- Mitwirken beim Aufstellen der Honorar-Schlussrechnung

- Beratung zur Honorarforderung

- Teilnahme an Sitzungen und Terminen

- Fertigen von schriftlichen Stellungnahmen und Ausarbeitungen

- Darstellen und Vortragen von Stellungnahmen gegenüber Dritten

- Beratung als Parteigutachter in einem gerichtlichen Verfahren einschl. der Teilnahme an Gerichtsterminen

- Mitwirken bei Vergleichsverhandlungen


Als Honorar für die Begleitung vereinbaren wir einen %-Satz des Betrages, den Sie am Ende tatsächlich erhalten als reine Erfolgsprovision.

Bis dahin übernehmen Sie nur die anfallenden Reisekosten zu Terminen / Besprechungen sowie eine Mindestvergütung i. H. von 25,- € / Std. zzgl. gestzl. MwSt. für meine Leistungen bei quartalsweiser Abrechnung. Diese Mindestvergütung wird auf das Erfolgshonorar vollständig angerechnet.